Ohne ein „Verein im Verein“ zu sein haben sich die aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Wehrmänner zu einer gesonderten Sparte zusammengeschlossen, um Kameradschaft weiter zu pflegen. Gemeinschaftsgeist und Zusammengehörigkeit dominiert bei unseren Alters- und Ehrenabteilung, wo es zwar keinen „Vorstand“ aber eine kleine extra Satzung gibt. Hier wird alles gemeinsam beschlossen, getragen und durchgeführt, gemäß dem Motto: „Einer für alle und alle für Einen“. Der §11 der Dautphetaler Feuerwehrsatzung gibt folgende Auskunft zu den Alters- und Ehrenabteilungen: "In die Alters- und Ehrenabteilung wird unter Überlassung der Dienstbekleidung übernommen, wer wegen Vollendung des 60. bzw. bei verlängerter Zugehörigkeit nach §10 Abs. 2 HBKG mit Vollendung des 62. Lebensjahres, dauernder Dienstunfähigkeit oder aus sonstigen wichtigen persönlichen Gründen aus der Einsatzabteilung ausscheidet." Die Alters- und Ehrenabteilung ist somit eine Abteilung innerhalb der Organisation der freiwilligen Feuerwehren. Angehörige der Altersabteilung sind Feuerwehrmitglieder, die aufgrund des Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze aus dem aktiven Dienst in der Einsatzabteilung ausscheiden. Aber auch gesundheitliche Gründe können dazu führen, dass Mitglieder den aktiven Dienst schon vor dem Erreichen der Altersgrenze beenden müssen. Die sozialen Beziehungen untereinander sind ein wesentlicher Faktor dafür, dass aus dem aktiven Dienst ausscheidende Feuerwehrmänner und -frauen die Feuerwehr nicht verlassen, sondern nur in eine andere Abteilung wechseln. Ihre Erfahrungen und Kenntnisse stehen somit weiter zur Verfügung. Auch in der Ausbildung, der Gerätewartung und der Brandschutzerziehung können die Angehörigen der Alters- und Ehrenabteilung auf eigenen Antrag freiwillig und ehrenamtlich Aufgaben übernehmen, soweit sie hierfür die entsprechenden Vorkenntnisse besitzen und körperlich geeignet sind. |